Rechtsprechung
   BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3389
BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85 (https://dejure.org/1985,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1985 - 1 B 128.85 (https://dejure.org/1985,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1985 - 1 B 128.85 (https://dejure.org/1985,3389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu einem Ausländer der sog. zweiten Generation im Ermessenswege - Verwaltungspraxis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer einschränkt, weil der bisherige Zustrom von Ausländern - u.a. auch zum Zwecke des Familiennachzugs - schwer zu lösende wirtschaftliche, soziale und integrationspolitische Probleme verursacht hat (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 ).

    Das steht mit dem in der Rechtsprechung des beschließenden Senats wiederholt umschriebenen Zweck der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 mit Nachweisen) in Übereinstimmung, wie auch in den erwähnten Beschlüssen des Senats ausgesprochen worden ist.

    Es darf danach nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar sein, die ausländischen Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen und familiären Gemeinschaft in ihrem Heimatstaat zu verweisen (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 mit Nachweisen).

    Die Beklagte hat insbesondere nicht durch die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zugleich zum Ausdruck gebracht, daß sie dem Kläger nunmehr die kurz zuvor versagte Möglichkeit eröffne, seine Ehefrau nachziehen zu lassen (vgl. auch BVerwGE 70, 127 ).

    Schließlich ist die Revision nicht im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Verbot der Benachteiligung Verheirateter zuzulassen (vgl. dazu BVerwGE 70, 127 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80

    Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer einschränkt, weil der bisherige Zustrom von Ausländern - u.a. auch zum Zwecke des Familiennachzugs - schwer zu lösende wirtschaftliche, soziale und integrationspolitische Probleme verursacht hat (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 ).
  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerwG, 26.09.1985 - 1 B 110.85

    Nachzug des Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer - Zweck der

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84

    Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 -).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auch mit der Gewährung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird in aller Regel nicht zum Ausdruck gebracht, daß nunmehr ein bislang nicht ermöglichtes eheliches und familiäres Zusammenleben im Bundesgebiet gestattet werde oder gestattet werden könne (vgl. BVerwG, NVwZ 1986, S. 44).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine

    Eine derartige im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Entscheidung entspricht in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung und verletzt nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluß vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - NJW 1985, 2099; Beschluß vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44 f; Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAusl. 1987, 111).
  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 B 69.85

    Aufenthaltsrecht für Ausländer mit Familienangehörigen im Bundesgebiet -

    Für ihn besteht zudem nicht die Möglichkeit, nach einer gewissen Frist seinen Wunsch im Bundesgebiet zu verwirklichen (vgl. Beschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44).
  • BVerwG, 02.05.1986 - 1 ER 303.86

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in

    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, verletzt die Versagung der Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten eines noch nicht acht Jahre lang ununterbrochen im Bundesgebiet lebenden Ausländers in der Regel das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 66 = NVwZ 1985, 497 und vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44); denn für einen solchen Ausländer ist die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatland und die dafür erforderliche Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatlandes, das zugleich Heimatland und bisheriges ständiges Aufenthaltsland seines Ehegatten ist, im allgemeinen nicht unzumutbar schwer, zumal dann nicht, wenn der Ausländer - wie der Ehemann der Antragstellerin - im Bundesgebiet noch keine berufliche Existenz hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht